§ 5 ArbSchG verlangt keine einmalige Beurteilung, sondern einen Prozess, der mit den Arbeitsbedingungen mitläuft. Genau das leistet unser Instrument.
Die sechs Punkte folgen der Struktur, die § 5 ArbSchG und die einschlägigen Leitlinien verlangen.
Sechs Belastungsfelder, wiederkehrend erhoben — mit benannten Verantwortlichen, Fristen und einer Wirksamkeitsprüfung, die den Kreis schließt.
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Ansatz, Ablauf, Rollen und Preise — dazu ein anonymisierter Beispielbericht.
Unterlagen anfragenDas Angebot garantiert keine Rechtssicherheit, erfüllt nicht automatisch alle gesetzlichen Pflichten und ersetzt keine arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische oder rechtliche Beratung. § 5 ArbSchG nachlesen ↗
Was passt, hängt an Ihren internen Kapazitäten — nicht an der Unternehmensgröße. Alle drei Modelle nutzen dasselbe Instrument.
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Der Umfang richtet sich nach Standorten, Beschäftigtenzahl und Erhebungsfrequenz. Das passende Modell und die Konditionen entstehen gemeinsam im Umsetzungscheck.
Im Umsetzungscheck sehen wir uns Ihren bestehenden Prozess an, benennen die Lücken und schlagen das passende Modell vor.